Förderung von Regelstrukturen
Subventionsbeiträge
Projekte zur Förderung von Regelstrukturen sollen diese in ihren Integrationsaufgaben stärken und Lücken schliessen. Wichtig ist, dass ein Bedarf für das Projekt vorhanden ist und aufgezeigt werden kann. Die Projekte werden zuerst aufgebaut und dann von den Verantwortlichen (bspw. Vereine, Quartiere, Arbeitgebende; sogenannte Regelstrukturen) ganz übernommen.
Für den Aufbau kann ein Subventionsbeitrag aus dem Integrationskredit gesprochen werden. Die Subventionierung über den Integrationskredit ist grundsätzlich auf maximal 50 Prozent der anfallenden Kosten beschränkt (vgl. Ziffer 4 KRS-SIP-2019/01).
In jedem Fall wird vor Projektstart eine Zusicherung der Verantwortlichen benötigt, dass das Projekt nach dem Aufbau weitergeführt und finanziert wird.
Gesuche dieser Kategorie können jeweils nur per 1. Juni eingereicht werden.
Stand Februar 2020
Trägerschaft | Information zum Projekt/Angebot | Betrag |
---|---|---|
Gemeinde Obergösgen |
| Fr. 8'000.– |
Gemeinde Oensingen | Das Projekt «Frühförderung und Elternbildung» zielt auf den Aufbau in den Bereichen Erhöhung der Erreichbarkeit, Stärkung der Elternkompetenz, Förderung der Vernetzung und Erkennung von Förderberdarf. | Fr. 8'000.– |